Als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1999) berate und vertrete ich als erfahrener Arbeitsrechtler sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in allen Angelegenheiten, die mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehen.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit lag zunächst im zivilen Baurecht. Dazu gehören u. a. die Beratung und Vertretung privater Bauherren und Immobiliengesellschaften gegenüber den Generalunternehmern und den bauausführenden Firmen.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Prozessanwalt für Insolvenzverwalter bin ich mit der Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche, wie z. B. der Insolvenzanfechtung, vertraut sowie mit deren Abwehr. Auch die Vertretung von Geschäftsführern, die wegen Insolvenzdelikten strafrechtlich verfolgt werden, gehört zu meinem Leistungsspektrum.
Zum Verkehrsrecht gehört auch die Vertretung der Mandanten in Bußgeldsachen gegenüber der Behörde oder im anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht. Auch die Vertretung in Verkehrsstrafsachen, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung, gehört zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne.
Die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche meiner Mandanten aus verschieden Anspruchsgrundlagen, wie z. B. aus Werkverträgen, Mietverträgen oder Arztverträgen, gehört zu meinem Alltagsgeschäft.
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