Arbeitsrecht |
Bau- und Architektenrecht |
Insolvenzrecht |
Verkehrsrecht |
Forderungseinzug |
Mietrecht
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1999) berate und vertrete ich als erfahrener Arbeitsrechtler sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in allen Angelegenheiten, die mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehen.
Dies beginnt oftmals mit der Beratung im Hinblick auf den Inhalt des Arbeitsvertrages und dessen Ausformulierung. Hier ist u. a. zu klären, welche Vertragsklauseln, die der Rechtsprechung standhalten, Verwendung finden können.
Im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen können Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern z. B. bei Abmahnungen, wegen Elternzeit, Teilzeit, Krankheit oder über den Umfang des Urlaubs entstehen.
Die Vertretung der Mandanten vor und nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit als Arbeitsrechtler. Bei der Beratung von Arbeitgebern ist zu klären, ob ordentliche oder außerordentliche Kündigungen in einem nachfolgenden Rechtsstreit der Überprüfung durch das Arbeitsgericht standhalten werden. Die Kündigung ist ggf. durch ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung und bei Massenentlassungen durch Massenentlassungsanzeige, Interessenausgleich und Sozialplan vorzubereiten.
Bei den Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer kommt es darauf an, u. a. Fehler des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl, der Massenentlassungsanzeige oder bei der Betriebsratsanhörung zu finden und darzulegen. Ein eventuell bestehender Anspruch auf Sonderkündigungsschutz ist geltend zu machen. Das vom Arbeitgeber erteilte Zeugnis ist zu überprüfen und der bestmögliche Inhalt für den Mandanten durchzusetzen. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kommt eine Vertretung im Anhörungsverfahren vor dem Integrationsamt in Betracht.
Ich vertrete meine Mandanten vor den Arbeitgerichten in ganz Deutschland bis hin zu erfolgreichen Prozessen für meine Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht. Ich habe in einer Vielzahl von Fällen bei Unternehmensumstrukturierungen Interessenausgleiche und Sozialpläne ausgearbeitet und verhandelt. Es besteht auch die einschlägige Erfahrung im Hinblick auf die Vereinbarung eines Haustarifvertrages.
Von 2010 bis 2015 habe ich meine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen als Dozent für Arbeits- und Sozialrecht bei den Fachanwaltslehrgängen für Insolvenzrecht des Fachanwaltsinstituts von Fürstenberg – dem führenden Anbieter in diesem Bereich – weitergegeben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1999) berate und vertrete ich als erfahrener Arbeitsrechtler sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in allen Angelegenheiten, die mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehen.
Dies beginnt oftmals mit der Beratung im Hinblick auf den Inhalt des Arbeitsvertrages und dessen Ausformulierung. Hier ist u. a. zu klären, welche Vertragsklauseln, die der Rechtsprechung standhalten, Verwendung finden können.
Im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen können Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern z. B. bei Abmahnungen, wegen Elternzeit, Teilzeit, Krankheit oder über den Umfang des Urlaubs entstehen.
Die Vertretung der Mandanten vor und nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit als Arbeitsrechtler. Bei der Beratung von Arbeitgebern ist zu klären, ob ordentliche oder außerordentliche Kündigungen in einem nachfolgenden Rechtsstreit der Überprüfung durch das Arbeitsgericht standhalten werden. Die Kündigung ist ggf. durch ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung und bei Massenentlassungen durch Massenentlassungsanzeige, Interessenausgleich und Sozialplan vorzubereiten.
Bei den Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer kommt es darauf an, u. a. Fehler des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl, der Massenentlassungsanzeige oder bei der Betriebsratsanhörung zu finden und darzulegen. Ein eventuell bestehender Anspruch auf Sonderkündigungsschutz ist geltend zu machen. Das vom Arbeitgeber erteilte Zeugnis ist zu überprüfen und der bestmögliche Inhalt für den Mandanten durchzusetzen. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kommt eine Vertretung im Anhörungsverfahren vor dem Integrationsamt in Betracht.
Ich vertrete meine Mandanten vor den Arbeitgerichten in ganz Deutschland bis hin zu erfolgreichen Prozessen für meine Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht. Ich habe in einer Vielzahl von Fällen bei Unternehmensumstrukturierungen Interessenausgleiche und Sozialpläne ausgearbeitet und verhandelt. Es besteht auch die einschlägige Erfahrung im Hinblick auf die Vereinbarung eines Haustarifvertrages.
Von 2010 bis 2015 habe ich meine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen als Dozent für Arbeits- und Sozialrecht bei den Fachanwaltslehrgängen für Insolvenzrecht des Fachanwaltsinstituts von Fürstenberg – dem führenden Anbieter in diesem Bereich – weitergegeben.
Aufgrund der Vielzahl von Bauprozessen, die ich für meine Mandanten geführt habe, wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main 2008 nach erfolgreicher Teilnahme am Fachanwaltslehrgang die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit lag zunächst im zivilen Baurecht. Dazu gehören u. a. die Beratung und Vertretung privater Bauherren und Immobiliengesellschaften gegenüber den Generalunternehmern und den bauausführenden Firmen. Diese Tätigkeit kann im Einzelfall bereits mit der Überprüfung des Bauvertrages beginnen, den die Bauherren in der Regel als Formularvertrag vorgelegt bekommen. Die nachfolgende baubegleitende Beratung ist für den Mandanten wichtig, damit für den Fall, dass Mängel festgestellt werden, die juristisch notwendigen und richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Es ist zu klären, wie z. B. Beweise gesichert werden.
Erfüllt der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht, ist ggf. der Anspruch des Bauherrn als Auftraggeber einzuklagen.
Zu meinen Mandanten gehören auch Handwerker und Unternehmen, denen ich bei der Durchsetzung ihrer werkvertraglichen Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht behilflich bin.
Zunehmend werde ich auch in Fällen des öffentlichen Baurechts beauftragt. So ist es mir kürzlich gelungen, durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einen Bauherrn vor dem Abriss seines Carports zu bewahren, den das Bauamt angeordnet hatte, weil es den Inhalt des Bebauungsplans falsch ausgelegt hatte.
Von 1996 bis Anfang 2011 habe ich in einer großen hessischen Insolvenzverwalterkanzlei in der Prozessabteilung gearbeitet. Im Jahr 2002 wurde ich das erste Mal vom Amtsgericht Friedberg als Insolvenzverwalter bestellt. Gegenwärtig bin ich bei folgenden Insolvenzgerichten gelistet und werde als Treuhänder/Insolvenzverwalter bestellt:
- Friedberg
- Bad Homburg v. d. H.
- Frankfurt/Main
- Offenbach und Hanau
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Prozessanwalt für Insolvenzverwalter bin ich mit der Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche, wie z. B. der Insolvenzanfechtung, vertraut sowie mit deren Abwehr. Auch die Vertretung von Geschäftsführern, die wegen Insolvenzdelikten strafrechtlich verfolgt werden, gehört zu meinem Leistungsspektrum.
Von 2010 bis 2015 war ich Dozent für Arbeits- und Sozialrecht beim Fachanwaltsinstitut von Fürstenberg für den Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht.
Das Verkehrsrecht ist das Rechtsgebiet, mit dem ich vor mehr als 20 Jahren als junger Anwalt in der zweitgrößten Kreisstadtkanzlei in Verden an der Aller betraut worden bin. Der Schwerpunkt der Tätigkeit im Verkehrsrecht ist die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden für die Mandanten. Wenn die Geschädigten die Regulierung selbst gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers vornehmen, besteht die Gefahr, dass sie ihren Schaden nicht in vollem Umfang ersetzt bekommen. Der Geschädigte hat bei einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch darauf, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers seine Rechtsanwaltsgebühren zu tragen hat.
Zum Verkehrsrecht gehört auch die Vertretung der Mandanten in Bußgeldsachen gegenüber der Behörde oder im anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht. Auch die Vertretung in Verkehrsstrafsachen, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung, gehört zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne.
Ich bearbeite während meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ständig auch Mandate aus dem Bereich des Verkehrsrechts. Gegenwärtig werden mir durch Vermittlung einer Kfz-Reparaturwerkstatt regelmäßig Verkehrsunfallsachen zur Regulierung mit den Versicherungen übertragen.
Die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche meiner Mandanten aus verschieden Anspruchsgrundlagen, wie z. B. aus Werkverträgen, Mietverträgen oder Arztverträgen, gehört zu meinem Alltagsgeschäft.
Die unmittelbare Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit dem Forderungseinzug löst keine höheren Kosten aus als die Beauftragung eines Inkassobüros. Inkassogesellschaften verlangen nach meiner Erfahrung oftmals höhere Gebühren für ihre Tätigkeit als die Honorare, die Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen können. Zahlt der Schuldner die erhöhten Gebühren nicht freiwillig oder muss die Hauptforderung mit den erhöhten Gebühren eingeklagt werden, reduzieren die Gerichte regelmäßig die Inkassogebühren auf die Höhe der Gebühren, die ein Rechtsanwalt verlangt hätte. Der Mandant des Inkassobüros bleibt dann ggf. auf den Mehrkosten sitzen.
Bevor eine Forderung meiner Mandanten gerichtlich geltend gemacht wird, lasse ich durch eine Anfrage bei der Schuldnerdatei und dem Insolvenzgericht prüfen, ob das Auslösen weiterer Kosten für die gerichtliche Durchsetzung überhaupt sinnvoll ist.
Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt werde ich ständig mit der Vertretung von Mietern und Vermietern betraut.
Bei der Beratung von Mietern spielt die Verteidigung vor unberechtigten Ansprüchen des Vermieters die Hauptrolle, wie z. B. bei unberechtigter Betriebskostenforderung oder bei der rechtswidrigen Kündigung des Mietverhältnisses.
Den Vermietern helfe ich bei der Formulierung der Mietverträge, sodass unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung wirksame Regelungen getroffen werden, die sich auch bei Nichterfüllung gerichtlich durchsetzen lassen. Für Vermieter setze ich deren Forderungen aus dem Mietvertrag – von der Räumung bis zur Betriebskostennachforderung – durch.
Das Verkehrsrecht ist das Rechtsgebiet, mit dem ich vor mehr als 20 Jahren als junger Anwalt in der zweitgrößten Kreisstadtkanzlei in Verden an der Aller betraut worden bin. Der Schwerpunkt der Tätigkeit im Verkehrsrecht ist die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden für die Mandanten. Wenn die Geschädigten die Regulierung selbst gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers vornehmen, besteht die Gefahr, dass sie ihren Schaden nicht in vollem Umfang ersetzt bekommen. Der Geschädigte hat bei einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch darauf, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers seine Rechtsanwaltsgebühren zu tragen hat.
Zum Verkehrsrecht gehört auch die Vertretung der Mandanten in Bußgeldsachen gegenüber der Behörde oder im anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht. Auch die Vertretung in Verkehrsstrafsachen, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung, gehört zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne.
Ich bearbeite während meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ständig auch Mandate aus dem Bereich des Verkehrsrechts. Gegenwärtig werden mir durch Vermittlung eines Autohändlers mit Reparaturbetrieb regelmäßig Verkehrsunfallsachen zur Regulierung mit den Versicherungen übertragen.
Die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche meiner Mandanten aus verschieden Anspruchsgrundlagen, wie z. B. aus Werkverträgen, Mietverträgen oder Arztverträgen, gehört zu meinem Alltagsgeschäft.
Die unmittelbare Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit dem Forderungseinzug löst keine höheren Kosten aus als die Beauftragung eines Inkassobüros. Inkassogesellschaften verlangen nach meiner Erfahrung oftmals höhere Gebühren für ihre Tätigkeit als die Honorare, die Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen können. Zahlt der Schuldner die erhöhten Gebühren nicht freiwillig oder muss die Hauptforderung mit den erhöhten Gebühren eingeklagt werden, reduzieren die Gerichte regelmäßig die Inkassogebühren auf die Höhe der Gebühren, die ein Rechtsanwalt verlangt hätte. Der Mandant des Inkassobüros bleibt dann ggf. auf den Mehrkosten sitzen.
Bevor eine Forderung meiner Mandanten gerichtlich geltend gemacht wird, lasse ich durch eine Anfrage bei der Schuldnerdatei und dem Insolvenzgericht prüfen, ob das Auslösen weiterer Kosten für die gerichtliche Durchsetzung überhaupt sinnvoll ist.
Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt werde ich ständig mit der Vertretung von Mietern und Vermietern betraut.
Bei der Beratung von Mietern spielt die Verteidigung vor unberechtigten Ansprüchen des Vermieters die Hauptrolle, wie z. B. bei unberechtigter Betriebskostenforderung oder bei der rechtswidrigen Kündigung des Mietverhältnisses.
Den Vermietern helfe ich bei der Formulierung der Mietverträge, sodass unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung wirksame Regelungen getroffen werden, die sich auch bei Nichterfüllung gerichtlich durchsetzen lassen. Für Vermieter setze ich deren Forderungen aus dem Mietvertrag – von der Räumung bis zur Betriebskostennachforderung – durch.
© 2021 RECHTSANWALT Ulrich Brasche